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   OVG Sachsen, 18.08.2008 - 5 A 198/08   

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OVG Sachsen, 18.08.2008 - 5 A 198/08 (https://dejure.org/2008,18591)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.08.2008 - 5 A 198/08 (https://dejure.org/2008,18591)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. August 2008 - 5 A 198/08 (https://dejure.org/2008,18591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 26 Abs. 1 S. 1, § 28 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sackgasse als straßenausbaubeitragsrechtlich selbstständige Verkehrsanlage bei stark abweichender Verkehrsbedeutungen von Staatsstraße und Stichweg; Der durch die zu beurteilende Anlage nach den tatsächlichen Verhältnissen vermittelte Gesamteindruck als Kriterium der ...

  • Judicialis

    SächsKAG § 26 Abs. 1 S. 1; ; SächsKAG § 28 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsKAG § 26 Abs. 1 S. 1; SächsKAG § 28 Abs. 2
    Ausbaubeiträge; Verkehrsanlage; selbständige Straße; Stichstraße; Stichweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 30.01.1998 - 9 M 2815/96

    Begriff der öffentlichen Einrichtung; Straßenausbaubeitrag; Öffentliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2008 - 5 A 198/08
    Hat eine Sackgasse eine deutlich andere Verkehrsbedeutung als der Straßenzug, von dem sie abweicht, so ist sie selbst bei kurzer Länge straßenausbaubeitragsrechtlich als selbstständige Verkehrsanlage anzusehen (wie NdsOVG, Beschl. v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 -).

    Kommt dem erschließungsbeitragsrechtlich als unselbstständig anzusehenden Stichweg eine für die Einstufung relevant andere Verkehrsbedeutung zu als der Straße, in die er einmündet, so dass Hauptstraße und Stichweg nach § 28 Abs. 2 SächsKAG und der Beitragssatzung mit unterschiedlichen Anliegeranteilen abzurechnen wären, sind sie auch als unterschiedliche Einrichtungen zu behandeln (ebenso für das niedersächsische Landesrecht: NdsOVG, Beschl. v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 -, zitiert nach juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl., § 31 Rn. 9 sowie auch für das Erschließungsbeitragsrecht bei untergeordneten Straßen, die von klassifizierten Straßen abweichen: § 12 Rn. 15).

  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2008 - 5 A 198/08
    Wie die Beklagte zutreffend ausführt, ist bei Heranziehung der zum Erschließungsbeitragsrecht ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 25.1.1985 - 8 C 106.83 -, zitiert nach juris) eine öffentliche, für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehene, etwa 100 m lange und nicht verzweigte Sackgasse oder Stichstraße, die eine ihrer Ausdehnung nach angemessene Anzahl von Grundstücken erschließt, regelmäßig als erschließungsrechtlich unselbstständig zu qualifizieren.
  • OVG Sachsen, 31.01.2007 - 5 B 522/06

    Rechtsaufsicht, Verwirkung, Straßenbaubeitragssatzung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2008 - 5 A 198/08
    Denn während im Erschließungsbeitragsrecht die Verkehrsfunktion der abgerechneten Anlage für die Höhe des auf die Beitragspflichtigen umzulegenden Aufwandes keine Bedeutung hat, sind die Gemeinden im Straßenbaubeitragsrecht nach § 28 Abs. 2 SächsKAG verpflichtet, die Höhe des Gemeindeanteils und damit zugleich des Anliegeranteils nach Straßenarten zu staffeln (vgl. hierzu: SächsOVG, Urt. v. 31.1.2007, SächsVBl. 2007, 112, 118 f.; Urt. v. 25.4.2007, SächsVBl. 2007, 285).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84

    Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand -

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2008 - 5 A 198/08
    Der Rechtsmittelbelehrung, die darüber belehrt, dass den Beteiligten "die Berufung an das Sächsische Oberverwaltungsgericht" zusteht, kommt demgegenüber keine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 28.2.1985 - 2 C 14.84 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 02.02.2005 - 5 B 510/03

    Verkehrsanlage, Teile von Verkehrsanlagen, endgültige Herstellung, Abnahme

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2008 - 5 A 198/08
    Nach der Rechtsprechung des Senates (SächsOVG, Urt. v. 2.2.2005, KStZ 2005, 192) ist beitragsfähige Anlage i. S. d. §§ 26 ff. SächsKAG - wie im Erschließungsbeitragsrecht - die Straße in ihrer gesamten Ausdehnung.
  • OVG Sachsen, 25.04.2007 - 5 B 288/04

    Straßenausbaubeitrag; Anteil der Beitragspflichtigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2008 - 5 A 198/08
    Denn während im Erschließungsbeitragsrecht die Verkehrsfunktion der abgerechneten Anlage für die Höhe des auf die Beitragspflichtigen umzulegenden Aufwandes keine Bedeutung hat, sind die Gemeinden im Straßenbaubeitragsrecht nach § 28 Abs. 2 SächsKAG verpflichtet, die Höhe des Gemeindeanteils und damit zugleich des Anliegeranteils nach Straßenarten zu staffeln (vgl. hierzu: SächsOVG, Urt. v. 31.1.2007, SächsVBl. 2007, 112, 118 f.; Urt. v. 25.4.2007, SächsVBl. 2007, 285).
  • VG Braunschweig, 08.06.2006 - 5 B 175/06

    WM: Meldepflicht Ohne Vorstrafe

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2008 - 5 A 198/08
    Eine Zulassung der Berufung scheidet aus, wenn sich das angefochtene Urteil aus anderen Gründen im Ergebnis als richtig darstellt (SächsOVG, Beschl. v. 28.12.2007 - 5 B 175/06 -, st. Rspr.).
  • VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 105/15

    Abschnitt; Abschnittsbildung; Austausch; Leuchtenköpfe

    Das ist etwa insbesondere dann der Fall, wenn der Straße, von dem die befahrbare S. abzweigt, eine andere Verkehrsbedeutung zukommt als der S. selbst (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.6.2007 - 9 LC 59/06 -, juris Rn. 28; Beschl. v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 -, juris Rn. 5; so auch Sächs. OVG, Beschl. v. 18.8.2008 - 5 A 198/08 -, juris Rn. 12; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 19.12.2008 - 9 LA 99/06 -, juris Rn. 4).

    und (die auch weniger als 100 Meter lange) S. nach der Beitragssatzung aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung mit unterschiedlichen Anliegeranteilen abzurechnen, so sind sie auch zwingend als unterschiedliche Einrichtungen zu behandeln (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 -, juris Rn. 5, 6; vgl. auch Urt. v. 20.6.2007 - 9 LC 59/06 -, juris Rn. 28; Sächs. OVG, Beschl. v. 18.8.2008 - 5 A 198/08 -, juris Rn. 12; nach dem Hess. VGH, Beschl. v. 08.2.2017 - 5 B 3030/16 -, juris Rn. 5 sind die Umstände des Einzelfalls entscheidend).

  • OVG Thüringen, 16.12.2008 - 4 EO 435/03

    Ausbaubeiträge; Stichstraße im Straßenausbaubeitragsrecht;

    Sofern die Sackgasse, die nach den tatsächlichen Verhältnissen eigentlich als unselbständig anzusehen wäre, eine andere Verkehrsbedeutung hat als die Straße, in die sie einmündet, so dass Hauptstraße und Sackgasse nach der Straßenausbaubeitragssatzung mit unterschiedlichen Anliegeranteilen abzurechnen wären, sind sie rechtlich als unterschiedliche Einrichtungen zu behandeln (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 30.01.1998, 9 M 2815/96, NVwZ-RR 1999, S. 196 [197]; BayVGH, Beschluss vom 21.12.2004, 6 CS 04.1417, zitiert nach Juris; SächsOVG, Beschluss vom 18.08.2008, 5 A 198/08, Juris; HessVGH, Beschluss vom 22.08.2006, 5 TG 1481/06, Juris, mit der - abzulehnenden - wiederum tatsächlichen Einschränkung, dass kurze Wegestücke ohne eigenständige Verkehrsbedeutung das Schicksal des Hauptstraßenzugs teilen sollen; Driehaus, Der Anlagebegriff im Erschließungs- und im Straßenbaubeitragsrecht, ZMR 1997, S. 445 [450]; a. A. OVG Rh.-Pfalz, Beschluss vom 27.09.2006, 6 A 10418/06, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2011 - 4 L 155/11

    Straßenausbaubeitrag: Sackgasse als selbständige Verkehrsanlage

    Sofern die Sackgasse, die - wie hier - nach den tatsächlichen Verhältnissen eigentlich als unselbständig anzusehen wäre, eine andere Verkehrsbedeutung hat als die Straße, in die sie einmündet, so dass Hauptstraße und Sackgasse nach der Straßenausbaubeitragssatzung mit unterschiedlichen Anliegeranteilen abzurechnen wären, sind sie - unabhängig von der Kürze des Wegestücks - rechtlich als unterschiedliche Einrichtungen zu behandeln (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 16.12.2008 - 4 EO 435/03 -, NdsOVG, Beschl. v. 30.01.1998 - 9 M 2815/96 -, BayVGH, Beschl. v. 21.12.2004 - 6 CS 04.1417 -, SächsOVG, Beschl. v. 18.08.2008 - 5 A 198/08 -, alle zit. nach JURIS; Driehaus, a. a. O., § 31 Rdnr. 10 und Driehaus, Der Anlagebegriff im Erschließungs- und im Straßenbaubeitragsrecht, ZMR 1997, S. 445 [450]; a. A. OVG RP, Beschl. v. 27.09.2006 - 6 A 10418/06 -, zit. nach JURIS; vermittelnd HessVGH, Urt. v. 08.07.2010 - 5 A 2373/09 -, zit. nach JURIS).
  • VG Aachen, 23.09.2013 - 4 K 2327/11

    Kein Erschließungsbeitrag für selbständige Stichstrassen!

    Für eine Ausnahme vom Grundsatz der natürlichen Betrachtungsweise aus zwingenden Gründen des Straßenausbaubeitragsrechts im Falle von Straßen unterschiedlicher Kategorie und die straßenbaubeitragsrechtliche getrennte Abrechnung, um zu gewährleisten, dass die Anlieger der Hauptstraße mit dem satzungsgemäß niedrigeren Anliegeranteil und die Anlieger der Sackgasse mit dem höheren Anliegeranteil belastet werden: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 31 RdNr. 10; BayVGH in st. Rspr., z.B. Beschluss vom 19. Mai 2010 - 6 ZB 09.1758 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 18. August 2008 - 5 A 198/08 -, Hessischer VGH, Beschluss vom 22. August 2006 - 5 TG 1481/06 -, OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. Januar 1998 - 9 M 2815/96 -, sämtlich juris; a.A. OVG Koblenz, Beschluss vom 27. September 2006 - 6 A 10418/06 -, juris.
  • VG Schleswig, 08.09.2011 - 9 A 258/09

    Ausbaubeitrag - Inanspruchnahmemöglichkeit gefangener Hinterliegergrundstücke im

    Der sich daraus ergebende Gesamteindruck, den der Weg bei natürlicher Betrachtungsweise zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht vermittelte (zu diesem sowohl für private als auch für öffentliche Wege geltenden Maßstab OVG Schleswig, Urt. v. 30.04.2003 - 2 LB 118/02 -, SchlHA 2004, 53; Urt. v. 13.10.2005 - 2 LB 97/04 - zur Straßenreinigungsgebühr; OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.01.1998 - 9 M 2815/96 - in juris Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 18.08.2008 - 5 A 198/08 - in juris Rn. 10; Driehaus, EuA, 8. Aufl., § 35 Rn. 27), ist der einer rein privaten Zufahrt vom Rethwischer Weg auf das Hofgrundstück.
  • VG Kassel, 20.02.2020 - 6 K 1413/17

    Straßenbeitrag bei nicht gefangenem Hinterliegergrundstück

    aa) Ob eine von einer Straße abzweigende - öffentliche oder private - befahrbare Sackgasse oder ein befahrbarer Stichweg als selbstständige Verkehrsanlage oder als unselbstständiger Bestandteil ("Anhängsel") der Straße anzusehen ist, von der die Gasse oder der Weg abzweigt, richtet sich vom Ansatz her zunächst nach dem Gesamteindruck, den die zu beurteilende Anlage nach den tatsächlichen Verhältnissen vermittelt (vgl. Bayer. VGH, Urteil vom 14. April 2011 - 6 BV 08.3182 -, juris, Rn. 21; Sächs. OVG, Beschluss vom 18. August 2008 - 5 A 198/08 -, juris, Rn. 10; Nds. OVG, Beschluss vom 30. Januar 1998 - 9 M 2815/96 -, juris, Rn. 3; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 35 Rn. 27).
  • VG Schleswig, 13.09.2011 - 9 A 258/09

    Rechtmäßigkeit eines Ausbaubeitragsbescheids für ein Hinterliegergrundstück;

    Der sich daraus ergebende Gesamteindruck, den der Weg bei natürlicher Betrachtungsweise zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht vermittelte (zu diesem sowohl für private als auch für öffentliche Wege geltenden Maßstab OVG Schleswig, Urt. v. 30.04.2003 - 2 LB 118/02 -, SchlHA 2004, 53; Urt. v. 13.10.2005 - 2 LB 97/04 - zur Straßenreinigungsgebühr; OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.01.1998 - 9 M 2815/96 - in [...] Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 18.08.2008 - 5 A 198/08 - in [...] Rn. 10; Driehaus, EuA, 8. Aufl., § 35 Rn. 27), ist der einer rein privaten Zufahrt vom Rethwischer Weg auf das Hofgrundstück.
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